Laktosehaltige Pulverinhalatoren: Vorsicht bei Kuhmilchallergie

  • Verfasst von: Urspeter Masche
  • Datum: 19. Dezember 2024

Die holländische Arzneimittelbehörde hat über zwei asthmakranke Personen berichtet, bei denen man von einem Dosieraerosol auf einen Pulverinhalator gewechselt hatte; nach der ersten Anwendung des Pulverinhalators entwickelte sich bei beiden eine anaphylaktische Reaktion mit einer Verstärkung der Dyspnoe und einer Urtikaria. In beiden Fällen wurde ein Pulverinhalator verwendet, der Laktose und somit auch Spuren von Kuhmilcheiweiss enthält, wogegen die beiden Personen allergisch reagierten.
Bei den Allergien auf Kuhmilcheiweiss unterscheidet man zwei Typen: eine IgE-vermittelte Allergie, die sofortige Symptome verursacht und leicht, aber auch in Form einer anaphylaktischen Reaktion verlaufen kann, sowie eine Nicht-IgE-vermittelte Allergie, die chronische und nicht schwerwiegende Symptome, zum Beispiel im Gastrointestinaltrakt, hervorruft. Da in den laktosehaltigen Pulverinhalatoren nur eine geringe Menge Kuhmilcheiweiss vorhanden ist, sind nur bei Personen mit IgE-vermittelter Allergie Probleme zu erwarten. Die Kuhmilcheiweiss-Allergie ist abzugrenzen von der Laktoseintoleranz, die auf dem Laktasemangel beruht und bei der nach Anwendung von Pulverinhalatoren höchstens mit geringen Beschwerden zu rechnen ist.
Bei Patienten und Patientinnen mit einer bekannten schweren Kuhmilcheiweiss-Allergie sollten deshalb keine laktosehaltigen Pulverinhalatoren eingesetzt werden. Ob ein Pulverinhalator Laktose enthält, findet sich zum Beispiel im Schweizer Arzneimittelkompendium unter der Rubrik «Zusammensetzung».

Information der holländischen Arzneimittelbehörde (auf Holländisch): Ernstige allergische reacties bij lactose bevattende poederinhalatoren

News: Laktosehaltige Pulverinhalatoren: Vorsicht bei Kuhmilchallergie (19. Dezember 2024)
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