Infliximab (Remicade® u.a.): Keine Lebendimpfstoffe an exponierte Säuglinge

  • Verfasst von: Urspeter Masche
  • Datum: 13. April 2022

Säuglinge, deren Mütter in der Schwangerschaft mit Infliximab behandelt worden sind, sollten im ersten Lebensjahr keine Lebendimpfstoffe erhalten. Infliximab ist plazentagängig und konnte bei Säuglingen bis zu einem Jahr nach Geburt im Serum nachgewiesen werden – was für die Säuglinge ein erhöhtes Infektionsrisiko bedeutet. Die gleiche Regel gilt für Säuglinge, die gestillt werden und deren Mutter mit Infliximab behandelt wird. Die Verabreichung von Lebendimpfstoffen an solche Säuglinge ist nur zu erwägen, wenn im Serum des Säuglings kein Infliximab feststellbar ist.

In Deutschland verschickter «Dear-Doctor-Letter»: Infliximab: Anwendung von Lebendimpfstoffen bei Säuglingen, die in utero oder über das Stillen exponiert waren

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